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Leitfaden für Prüfungen - Magyar Vizsla Drahthaar Klub Österreich

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Leitfaden für Prüfungen

Prüfungswesen
Prüfungsrichtlinien für Prüfungen 2026:
 
WICHTIG: Für alle Prüfungen gültig:

Allgemeine Hinweise zur Prüfungsteilnahme:
Für alle Prüfungen im Jahr 2026 gelten verbindliche Richtlinien, die von allen TeilnehmerInnen zu beachten sind.

Prüfungsordnungen:
Geprüft wird nach der jeweils gültigen Prüfungsordnung für Einzelleistungen des ÖJGV. Die neue Prüfungsordnung Vorstehhunde ist seit 01.01.2023 gültig. Die PO steht auf der Seite des ÖJGV unter Downloads PO-Vorstehhunde zum Download und auf der ÖKDUV Seite Prüfungswesen / Prüfungsordnungen bereit.

Nennung und Zahlungsmodalitäten:
Die Nennung ist mittels Nennformular (abrufbar auf der Homepage unter Downloads) sowie einer Kopie des Einzahlungsbelegs per E-Mail einzureichen. Das ausgefüllte Formular muss gut leserlich sein, entweder in Blockschrift oder am PC ausgefüllt und spätestens bis zum angegebenen Nennungs- und Einzahlungsschluss abzugeben.

Elektronische Übermittlung erfolgt ausschließlich an folgende Adresse: mag.broneder@utanet.at.

Hunde, deren Eigentümer oder Führer mit der Zahlung des Nenngeldes oder des Mitgliedsbeitrages im Rückstand sind, werden vom Veranstalter nicht berücksichtigt. Ebenso werden Nennungen mit mangelhaft oder unleserlich ausgefüllten Nennformularen ausgeschlossen. In solchen Fällen fällt eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von € 20,00 an.

Nenngeld und Zahlungsinformationen:
Das Nenngeld beträgt für Mitglieder:
 
·       AP € 130,00
 
·       FWP € 180,00
 
·       VGP € 200,00
 
·       SEP € 130,00
 
·       Btr € 140,00
 
·       SSP € 140,00
 
·       SPFSoR € 140,00

In diesen Beträgen sind jeweils € 50,00 Kaution enthalten, die bei Prüfungsantritt zurückerstattet werden. Nichtmitglieder zahlen einen Aufpreis von € 50,00 pro Prüfung.

Die Überweisung des Nenngeldes inklusive Kaution und ggf. Aufpreis für Nichtmitglieder erfolgt auf folgendes Konto:
 
·       Österreichischer Klub für drahthaarige Ungarische Vorstehhunde (ÖKDUV)
 
·       Erste Bank der Österr. Sparkassen AG.
 
·       IBAN: AT15 2011 1000 0840 3295
 
·       BIC: GIBAATWWXXX

Teilnahmevoraussetzungen für Hunde:
Für die Teilnahme ist eine gültige ÖHZB-Nummer erforderlich, und der Hund muss im Österreichischen Zuchtbuch eingetragen sein. Kupierte Hunde dürfen nur mit entsprechendem ärztlichem Attest antreten, das gemeinsam mit dem Nennformular eingereicht wird.
 
Alle teilnehmenden Hunde müssen gegen Tollwut geimpft sein. Die Impfung darf maximal ein Jahr alt sein und muss mindestens vier Wochen vor der Prüfung erfolgt sein. Kranke oder krankheitsverdächtige Hunde sowie hitzige Hündinnen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Zugelassene Rassen und Prüfungsarten:
Die Prüfungen stehen primär Magyar Vizsla Drahthaar offen, nach Verfügbarkeit auch anderen Vorstehhunderassen. Für die Schweißergänzungsprüfung, Schweißsonderprüfung und Schweißprüfung mit Fährtenschuh ohne Richterbegleitung sind alle Rassen zugelassen.

Organisatorische Hinweise und Haftung:
Einwandfreies Schleppenwild ist erforderlich. Der Fuchs muss ein Mindestgewicht von 3,5 kg aufweisen und darf nicht präpariert sein. Das Fuchshindernis ist künstlich und misst zwei mal zwei Meter bei einer Höhe von 70 cm. Schweißfährten werden als Übernachtfährten mit Rehwildschweiß und Fährtenstock oder mit Fahrtenschuh und Rotwildschweiß gelegt.
 
Die Prüfungsleitung übernimmt keine Haftung für Schadenersatzansprüche. Hundeführer ohne gültige Jagdkarte für das jeweilige Bundesland müssen dies vor der Prüfung bekanntgeben.

Mitzubringende Unterlagen und Ausrüstung:
·       Abstammungsnachweis (Original)
 
·       Impfpass
 
·       Formwertbeurteilungsblatt
 
·       Gültige Jagdkarte
 
·       Flinte und ausreichend Patronen (Stahlschrot für Wasserarbeit)
 
·       Einwandfreies Schleppenwild
 
·       Schweißriemen (mindestens 7 Meter lang) mit Schweißhalsung oder Brustgeschirr

Weitere Hinweise für Teilnehmer:
Kranke oder krankheitsverdächtige Hunde sowie hitzige Hündinnen sind nicht zugelassen. Abstammungsnachweis und Prüfungszeugnis werden ausschließlich persönlich ausgehändigt. Die Tollwutimpfung muss gültig sein und vorgezeigt werden. Vor Prüfungsbeginn werden alle relevanten Dokumente kontrolliert. Die Teilnehmer werden gebeten, in zweckmäßiger jagdlicher Kleidung zu erscheinen. Während der Veranstaltungen werden Fotos und ggf. Videos aufgenommen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erklären sich mit deren Verwendung für die Öffentlichkeitsarbeit (Homepage, Facebook, Instagram, Pressemeldungen etc.) einverstanden.

Abschließende Bemerkung:
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme an den Prüfungen. Mit der Bitte um Kenntnisnahme und Ho-Rüd-Ho, zeichnet der Präsident und Prüfungsleiter des ÖKDUV  LR. Mag. art. Rudolf Broneder.
                                                                  



   

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